Eine richtige Maßnahme, aber nur mit externer Hilfe durchzuführen.
Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz sehen für Pflegeheime und mobile Pflegedienste eine landesrechtlich zu regelnde Pflicht zu regelmäßigen Testungen vor. Die Bremer Wohlfahrtsverbände haben schon vor Monaten eine Ausweitung der Testungen gefordert, um die Infektionsentwicklung in Pflegeheimen und Pflegediensten unter Kontrolle zu bringen. Sie begrüßen daher diesen Beschluss, weisen aber zugleich darauf hin, dass eine Ausweitung der gegenwärtigen Testungen nur mit externer Hilfe vorstellbar ist. „Die Pflegeheime und -dienste sind seit Wochen mit allen Kräften bestrebt, ihre Mitarbeitenden, die Bewohner bzw. die Kunden und auch die Besucherinnen und Besucher umfassend zu testen. Aber dafür fehlt ihnen schlichtweg das Personal“ , sagt der Vorstandssprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW), Arnold Knigge, „die Personaldecke ist eh schon extrem dünn, aktuell wird der Fachkräftemangel durch Quarantäne und Erkrankungen von Pfle-gekräften noch verstärkt.“
Die LAG FW fordert den Senat auf, Hilfestellung bei der Bereitstellung von externem Personal zu leisten, um den Einrichtungen und Diensten flächendeckende Testungen zu ermöglichen. Alle verfügbaren Kräfte, wie das Technische Hilfswerk, die Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder auch die Feuerwehr würden benötigt, um die Einrichtungen auch in mobilen Teams zu unterstützen, so Arnold Knigge. Die Pflegeheime und Pflege-dienste dürften bei ihrem hohen Engagement auch bei der Beschaffung von Test-Sets nicht allein gelassen werden. Und es dürfe durch die Ausweitung der Testungen und die damit verbundene Mehrbelastung auch nicht zu Einschränkungen der Pflege oder der bestehenden Besuchsregelungen kommen. Die Bewältigung der Herausforderung, Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Covid 19-Krankheitsverlauf bei bestmöglichem Schutz am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen, ist eine gemeinsame Aufgabe.