Die Anbieter von Schulbegleitung unter dem Dach der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bremen (LAG) suchen seit mehreren Jahren nach gemeinsamen Wegen mit Schulen und Behörden, um die Inklusion der Kinder mit Assistenz- und Begleitungsbedarf im Schulsystem zu verbessern. Eine nähere Betrachtung der bestehenden Poollösungen und die Öffnung für Kinder mit einer drohenden seelischen Beeinträchtigung in einem systemischen Ansatz sind wichtige Schritte in die richtige Richtung, um Schulbegleitungskräfte in das Schulleben besser einzubinden. Eine Vielzahl von wesentlichen Einzelfragen wird im Laufe der neuen Pilotphase systemischer Ansatz in einem Bremer Quartier und einer Evaluation des Modells Poollösungen zu klären sein. Die LAG unterstützt die Öffnung von Schulen für mehr Inklusion für Kinder in einem transparenten Kommunikationsprozess mit allen Beteiligten.
Teilhabe an Bildung ist ein individueller Rechtsanspruch eines Kindes mit entsprechenden Bedarfen. Die große Herausforderung von Inklusion bleibt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Förderung des einzelnen Kindes und Unterstützung seines Umfeldes. Der neue systemische Weg kann erfolgreich werden, wenn Schulen die fachlichen Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen der freien Träger, die die Schulbegleitungskräfte anstellen, fortbilden und begleiten, mit ihren eigenen Kompetenzen verzahnen. Die individuellen Bedarfe der Kinder müssen maßgebend bleiben.
Kritisch sehen wir die Idee, Schule selbst perspektivisch mit der Aufgabe der Schulbegleitung zu betrauen. Denn Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams ist die Grundlage, auf der alle Kinder eine Chance auf gutes Aufwachsen, Lernen und Entwicklung in ihrem Schulleben haben. Teilhabe an Bildung für Kinder braucht die Experten für Teilhabe der freien Träger genauso wie die Experten für Bildung der Schulen. Im System Schule muss auch zukünftig die vereinte Expertise für alle Kinder wirksam werden.