Bremer Wohlfahrtsverbände erwarten deutliche Schwerpunkte im Haushalt
Nachdem der Senat die Eckwerte der Bremischen Haushalte 2022 und 2023 beschlossen hat, werden nunmehr die Ressorthaushalte aufgestellt, damit Deputationen, Senat und abschließend die Bürgerschaft darüber beschließen können. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bremen (LAG FW) hat in einem Schreiben an die Senatorinnen für Soziales, Gesundheit und Kinder sowie an die zuständigen Deputationssprecherinnen deutliche sozial- und bildungspolitische Schwerpunkte in den Haushalten der nächsten zwei Jahre gefordert.
Der Vorstandssprecher der LAG FW, Arnold Knigge, und die Geschäftsführerin der LAG FW, Iris von Engeln, nennen in ihrem Schreiben vier Schwerpunkte. Ein wichtiger Punkt ist die Sicherung des Fachkräftebedarfs. In der Kindertagesbetreuung müssten die Haushalte dafür den Einstieg in eine höhere Vergütung für Erzieherinnen und Erzieher ebenso berücksichtigen wie die vergütete Ausbildung in der praxisintegrierten Ausbildung und das geplante Ausbildungsgeld in der Regelausbildung.
In der Pflege gehe es vorrangig darum, die Ausbildung zu Pflegefach- und Pflegehilfskräften deutlich zu steigern. Deshalb müssten die Ausbildungspauschalen und die Investitionsmittel für die Erweiterung der Ausbildungskapazitäten erhöht werden. Die praktische Pflegeausbildung müsste zudem neben der akademischen Pflegeausbildung zu einem Schwerpunkt des geplanten Gesundheitscampus an der Hochschule Bremen werden.
Als zweiten Schwerpunkt benennt die LAG FW die Sicherung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur in Stadtteilen und Quartieren. Dies gelte in besonderer Weise für die 17 Dienstleistungszentren, die seit 1975 wichtige Anlauf- und Beratungsstellen für alte, behinderte sowie chronisch kranke Menschen und ihre Angehörigen in der Stadt Bremen sind. Die städtischen Zuwendungen müssten so bemessen werden, führen Knigge und von Engeln aus, dass die Dienstleistungszentren ihre unverzichtbaren Aufgaben in ihren jeweiligen Stadtteilen und Quartieren verstärkt wahrnehmen könnten. Das Gleiche gelte für die stadtteilbezogene Kinder- und Jugendarbeit auf der Grundlage des sog. Anpassungskonzepts. Wichtige pädagogische Angebote müssten in den Jugendfreizeitheimen und anderen Jugendeinrichtungen weiter aufgegeben werden. Auch für die stadtzentralen Projekte der Kinder- und Jugendarbeit müsste das Budget für die nächsten Jahre fortgeschrieben werden.
Zu Ausbau und Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung weist die LAG FW in ihrem Schreiben darauf hin, dass für die kommenden Kindergartenjahre für Bremen und Bremerhaven von einem weiter steigenden Bedarf ausgegangen werden müsse. Es sei deshalb notwendig, für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 die erforderlichen konsumtiven Mittel zur Finanzierung des laufenden Betriebs der Kindertagesbetreuungen und auch die notwendigen Investitionsmittel für den weiteren Ausbau der Einrichtungen bereit zu stellen. Daneben müsse die Qualität der Kindertagesbetreuung für die nächsten Jahre finanziell abgesichert werden. Dazu gehöre neben der Absicherung der bis Ende 2022 befristeten Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz auch die Ausstattung von Kitas mit sozial- und heilpädagogischen Fachkräften und zusätzlichem Personal, das die Inklusion aller Kinder in der Kita sichere.
Schließlich verweist die LAG FW in ihrem Schreiben noch auf die notwendige Stärkung der Schulsozialarbeit. Die zusätzliche Betreuung in den Schulen habe sich nicht nur bewährt, sondern sich als dringend notwendig erwiesen. Weitere Stellen für die Schulsozialarbeit im Bremischen Haushalt müssten deshalb finanziell abgesichert werden.