Mit Unverständnis reagieren die Wohlfahrtsverbände in Bremen und Bremerhaven auf Forderungen der Bremer CDU und auf Äußerungen des Bremer Sozialressorts zur Öffnung der Pflegeheime. „Wir finden es unverantwortlich, weitere Lockerungen der bestehenden Besuchsregelungen zu fordern, bevor wir mit dem Impfen in den Pflegeheimen in allen Einrichtungen wirklich durch sind,“ betonen Arnold Knigge, Vorstandssprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bremen (LAG FW), und Martin Böckmann, Vorstand der Caritas Bremen, „der Gesundheitsschutz der Bewohner und der Beschäftigten muss weiterhin hohe Priorität haben.“
Knigge und Böckmann verweisen darauf, dass die Impfquote in den Einrichtungen inzwischen zwar deutlich gestiegen ist, dass aber weiterhin Handlungsbedarf besteht. So sei nicht nur die generelle Impfquote in den Einrichtungen weiter zu steigern, sondern es müsse auch die Problematik von Nachimpfmöglichkeiten für immobile Bewohner der Pflegeeinrichtungen schnellstens geklärt werden. Aus unterschiedlichen Gründen könnten einige Bewohner nicht an den Impfungen durch die mobilen Teams teilnehmen. Und auch Impfungen für Kurzzeitpflege-Gäste, die z.B. aus dem Krankenhaus aufgenommen würden, seien von hoher Bedeutung für ein sicheres Zusammenleben in den Einrichtungen. Gegenwärtig würden mobile Impfteams erneut nur tätig, wenn ca. 6 Impflinge aus der Bewohnerschaft an einem Ort versammelt seien. Teilweise könne aus organisatorischen Gründen auch bei einer Gruppe von mindestens 6 Impflingen keine mobile Impfung stattfinden. Hier müssten schnellstmöglich Lösungen gefunden werden. Die Ängste und damit der Druck der besorgten Angehörigen und Mitarbeitenden würden angesichts erneut steigender Infektionszahlen und Ausbreitung von Virus-Mutanten wachsen.
Zur Frage von weiteren Lockerungen der Besuchsregelungen verweisen die Wohlfahrtsverbände in Bremen und Bremerhaven auf den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 1. März 2021, dem auch Bremen zugestimmt hat. Dort heißt es unter 3b der Beschlussfassung: „ Nach den vorliegenden Erkenntnissen erreicht der Impfschutz ca. 1 – 2 Wochen nach der Zweitimpfung seine volle Wirksamkeit. Zwei Wochen nach abgeschlossener Zweitimpfung und einer sehr hohen Durchimpfungsrate der Bewohnerinnen und Bewohner können Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und nach den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort können auch wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote sowie Gemeinschaftsveranstaltungen wieder durchgeführt werden.“ „Wir erwarten vom Senat, dass auf dieser Grundlage schnellstmöglich Gespräche mit den Trägerverbänden geführt werden, damit wir den weiteren Fahrplan für eine konsequente Fortsetzung der Impfaktion in den Heimen und eine verantwortungsbewusste Normalisierung des Gemeinschaftslebens und der Besuchsmöglichkeiten in den Heimen besprechen. Politische Schnellschüsse helfen uns hier nicht weiter, wir brauchen sichere und praxistaugliche Öffnungsstrategien, die vor allem das Wohl und den Schutz der breiten Bewohnerschaft und der Mitarbeitenden im Fokus haben.“ so Knigge und Böckmann.